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Allgmeine Geschäftsbedingugen

Sitzungen und Termine

Termine für Coachingsitzungen (im Folgenden "Sitzungen") können telefonisch, per E-Mail, auf postalischem Wege und auch in persönlicher Absprache vereinbart werden. Die Rechtsverbindlichkeit entsteht dabei bereits durch eine mündliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung per E-Mail.

 

Rechnung

Die Abrechnung erfolgt immer direkt zwischen Vera Kiebler und dem Klienten. Eine Abrechnung gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Versicherungen, ist nicht möglich. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt direkt im Anschluss an die Sitzung in bar oder gegen Rechnungsstellung. Bei Dienstleistungen gegenüber Unternehmen wird die zuständige Vergütung nach Fälligkeit berechnet, mindestens einmal monatlich zum Monatsende. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungseingang und ohne Abzug fällig.

 

Absage eines Termins

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Sitzung werden zwischen Vera Kiebler und dem Klienten einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Sitzungen ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 Prozent in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

 

Datenschutz

Aufzeichnungen über die Sitzungen sind Dritten nicht zugänglich. Im Sinne einer optimalen Dienstleistung gegenüber dem Klienten ist Vera Kiebler berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aufzeichnungen zu den Sitzungen zu führen und aufzubewahren. Die Löschung der Daten bedarf einer schriftlichen Mitteilung. Vera Kiebler verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen privaten, betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Klienten auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

 

Mitwirkungspflicht des Klienten

Die von Vera Kiebler abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Die Sitzungen erfolgen auf Basis der zwischen Vera Kiebler und dem Klienten geführten vorbereitenden Gespräche. Grundlage für die Zusammenarbeit ist die Kooperation und gegenseitiges Vertrauen. Vera Kiebler macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist. Vera Kiebler steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und Unterstützerin bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die tatsächliche Veränderungsarbeit kann nur vom Klienten geleistet werden. Voraussetzung hierfür ist die Offenheit des Klienten und die Bereitschaft, sich mit der Situation auseinanderzusetzen.

 

Abgrenzung zur Psychotherapie und zur Medizin

Coaching ist  weder eine psychotherapeutische noch eine medizinische Therapie und ersetzen diese auch nicht. Sie basieren auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Coach und dem Klienten. Vera Kiebler grenzt sich als Coach klar von der Rolle eines Therapeuten oder eines Arztes ab. Voraussetzung für ein Coaching ist die psychische Gesundheit des Klienten. Mit der Einwilligung der Zusammenarbeit mit Vera Kiebler bestätigt der Klient die Fähigkeit zur Selbstreflexion und seine Handlungsfähigkeit.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so wird damit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. An die Stelle einer unwirksamen Bedingung tritt eine solche, welche den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Vertragszweckes am nächsten kommt.

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